Sachkundenachweis für Hunde

Seit 1. Juli 2026 müssen neue Hundehalter*innen österreichweit einen Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden erbringen. Dieser besteht aus einem 4-stündigen Theorievortrag (dieser muss VOR Anschaffung des Hundes absolviert werden) und einem 2-stündigen Praxisteil (dieser muss innerhalb eines Jahres ab Beginn der Hundehaltung absolviert werden, der Hund muss dafür mindestens 6 Monate alt sein). Der Sachkundenachweis muss in jenem Bundesland absolviert werden, in dem der Hund gehalten wird und ist bundesweit gültig.

Als tierschutzqualifizierte Hundetrainerin bin ich vom Land NÖ befugt, beide Teile (Theorie und Praxis) abzuhalten und den teilnehmenden Hundehalter*innen darüber eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei den entsprechenden Behörden  auszustellen.

TERMINE

Termine für den THEORIEVORTRAG findest du hier unter diesem Link.

Für die Praxisstunden melde dich bei mir mittels Kontaktformular bzw. per Mail an info@naturekidsdogs.at.

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